Das Speichern von IP Adressen ist nur unter engen Vorgaben möglich.
Eine IP-Speicherung ist daher bei allen Arten von Webanwendungen, die personenbezogene Daten wie Adressen abfragen, also Shops, Foren etc. grundsätzlich ausgeschlossen, da die IP-Adresse später eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Dies hat das Landgericht Berlin Mitte klar begründet und Justizministerin Zypries hat sogar noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen:
Die Justizminister drohen wegen der IP-Speicherung mit einer Haftstrafe!
Um es richtig zu verstehen, kann man die IP-Adressen für statistische Zwecke verwenden, während sich der Nutzer auf der Seite befindet. Das Problem ist, dass die meisten Anwendungen (Shops, Foren …) den Zeitpunkt der Registrierung und die Aktivität des Nutzers protokollieren, so dass man später die Logfiles eines Servers mit denen eines Forums oder Shops vergleichen kann. Sie können sehen, wann sich wer registriert hat und welche IP-Adresse zu diesem Zeitpunkt die Site besucht hat. Es gab sogar Programme für Shop-Betreiber, um die Daten von Nichtzahlern oder Kunden, die falsche Angaben für den Anwalt gemacht haben, aufzubereiten. Eine IP-Speicherung ist daher nur für Websites erlaubt, die keine anderen persönlichen Daten sammeln.
Verurteilung durch illegal gespeicherte IP-Adressen?
Es ist schockierend, aber leider wahr, dass man in Deutschland mit Hilfe illegal gesammelter Daten verurteilt werden kann, oder sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden kann. Ein beliebtes Beispiel ist die Musik- und Filmindustrie. Hier wird eigentlich völlig gegen den Datenschutz verstoßen und deutsche Staatsanwälte und Richter können hier zu willfährigen Handlagern der internationalen Unterhaltungsindustrie gemacht werden, aber das ist ein anderes Mal in diesem Blog.